Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 beschlossen, die ursprünglich bis 30. Juni 2017 geltende Antragsfrist für das 2. Doping-Opfer-Hilfegesetz bis 31.12.2018 zu verlängern.
Einen entsprechenden Bericht des Deutschlandfunks finden Sie hier.
Mehr zur Antragstellung und Beratung zum Doping-Opfer-Hilfegesetz finden Sie hier.