Neuigkeiten

Stasi-U-Haft am Demmlerplatz Schwerin. Foto: Lothar Steiner/LAMV


Vorschläge der Bundesregierung zur Verbesserung rechtlicher Regelungen für Betroffene von SED-Unrecht

Landesbeauftragter Burkhard Bley nimmt im Nordkurier und der SVZ zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Stellung


Das Bundesjustizministerium hat in einem Gesetzentwurf Vorschläge zur Verbesserung rehabiltierungsrechtlicher Regelungen für Betroffene von SED-Unrecht vorgelegt. Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley hat dazu auf Anfrage des Nordkuriers Stellung genommen:

 

Dass der Bundesjustizminister jetzt Vorschläge für die Verbesserung der Regelungen für Betroffene von SED-Unrecht vorgelegt hat, ist sehr zu begrüßen. Dabei wurde auch Bezug genommen auf Empfehlungen der Konferenz der Landesbeauftragten vom Mai 2022 wie die regelmäßige Anpassung von Leistungen wie der sogenannten Opferrente. Die Einführung eines bundesweiten Härtefallfonds sowie die Einmalzahlung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen sind ebenfalls wichtig und schließen Gerechtigkeitslücken, auch wenn sich die vorgeschlagene finanzielle Ausgestaltung  am Minimum bewegt.

 

Enttäuschend ist allerdings, dass es mit Verweis auf Verbesserungen im neuen SGB XIV keine Beweiserleichterungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden geben soll. Angesichts aktueller Forschungen zu den gesundheitlichen Folgen von SED-Unrecht und der in der Praxis für Betroffene extrem langen und zermürbenden Verfahren mit einer äußerst dürftigen Anerkennungsquote müssen hier unbedingt Verbesserungen erreicht werden.

 

Offen geblieben ist im Entwurf auch die Frage eines dauerhaften Ausgleichs für DDR-Sportgeschädigte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 27. März 2024 für die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler den Weg über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung versperrt und den Gesetzgeber für eine entsprechende Regelung verantwortlich gemacht. DDR-Sportgeschädigte sollten daher als Betroffenengruppe explizit in das Rehabilitierungsgesetz aufgenommen werden.

 

Dass der Bundesjustizminister in seiner Pressemitteilung die angespannte Haushaltslage bemüht, kann Betroffene von SED-Unrecht nicht überzeugen, insbesondere nicht mit Blick auf die erheblichen Kosten für die DDR-Zusatz- und Sonderversorgungsysteme, von denen auch diejenigen profitieren, welche die  SED-Diktatur mit getragen haben.

 

 

Den Beitrag des Nordkuriers lesen Sie hier, den Beitrag der SVZ lesen Sie hier.

 

Den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums finden Sie hier.

 



Demokratiebus

demokratiebus
Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern