Die Behörde des Landesbeauftragten berät Sie zu folgenden Fragen:
Eine wichtige Forderung der friedlichen Revolution ist mit dem Recht auf Akteneinsicht in die eigene Stasi-Akte umgesetzt worden. Der Landesbeauftragte für MV unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihres Rechts auf Akteneinsicht, berät Sie zur Antragstellung und auch zu Fragen nach der Akteneinsicht. DerLandesbeauftragte verfügt über die Akten aber nicht selbst. mehr
Entschädigungen können erst nach Anerkennung der Verfolgung geleistet werden. Die Anerkennung erfolgt durch die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung bzw. durch eine sogenannte 10.4-Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz. mehr
Wer in der DDR aus politischen Gründen verurteilt wurde oder eine Freiheitsentziehung erlitten hat, kann strafrechtlich rehabilitiert werden. Politische Straftatbestände sind nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG): landesverräterische Nachrichtenübermittlung, staatsfeindlicher Menschenhandel, staatsfeindliche Hetze, ungesetzliche Verbindungsaufnahme, ungesetzlicher Grenzübertritt, Boykotthetze, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung sowie Spionage. Rehabilitiert werden kann auch die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt oder in ein Heim für Kinder oder Jugendliche, die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat.
Darüber hinaus kann rehabilitiert werden, wer mit unverhältnismäßiger Härte bestraft wurde. mehr
Rechtsstaatswidrige Verwaltungsakte und Maßnahmen der DDR-Staatsorgane können durch eine verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung aufgehoben bzw. festgestellt werden. mehr
Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden. mehr
Wer in politischer Haft war und fliehen konnte oder freigekauft wurde, kann auch ohne Rehabilitierung nach dem Häftlingshilfegesetz Leistungen beantragen. Das gilt ebenso für eine Verfolgung durch die sowjetische Besatzungsmacht. mehr
Für Betroffene, die heute noch unter den Folgen der Heimerziehung in der DDR leiden, war im Juli 2012 bei der Landesbeauftragten die Anlauf- und Beratungsstelle MV für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ eingerichtet worden. Diese hat ihre Arbeit zum 31.12.2018 beendet. Meldungen zur Berücksichtigung durch den Fonds waren bis 30. September 2014 möglich. Weiterhin möglich bleiben Beratung, Gespräch und Unterstützung bei der Schicksalsklärung. Ratsuchende Betroffene können sich an den Landesbeauftragten wenden. mehr
Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden, war von Januar 2017 bis Ende 2022 für MV bei der Landesbeauftragten die Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ eingerichtet worden. Meldungen zur Berücksichtigung durch die Stiftung waren bis 31. Dezember 2020 möglich. mehr
Wir unterstützen Sie bei der Recherche in Archiven, in denen sich Unterlagen aus der Zeit der sowjetischen Besatzungszone und der DDR befinden und bei der Recherche nach Familienangehörigen, die nach 1945 vermutlich Opfer politischer Verfolgung wurden. mehr
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Nutzen Sie die Bürgerberatung des Landesbeauftragten und auch die Termine der Beratungstour
in ihrer Nähe. Die nächsten Termine finden Sie hier.
Tel.: | 0385 734006 |
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e-mail: | c.ortmann{at}lamv.mv-regierung.de |
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Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Bürgerberatung und Rehabilitierung
Charlotte Ortmann
Tel.: 0385 734006
e-mail: c.ortmann@lamv.mv-regierung.de