DDR-Heimerziehung

Fonds „Heimerziehung in der DDR“

Für Betroffene von Einweisungen in Heime und Jugendwerkhöfe in der DDR 1949 bis 1990 war zum 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ eingerichtet worden. Der Fonds und die Anlauf- und Beratungsstelle wurden zum Jahresende 2018 geschlossen. Leistungen des Fonds können nicht mehr vergeben werden.

Weiterhin möglich bleiben Beratung, Gespräch und Unterstützung bei der Schicksalsklärung. Ratsuchende Betroffene können sich an die Bürgerberatung beim Landesbeauftragten wenden:
Tel. 0385 / 734 006
Mail: post{at}lamv.mv-regierung.de.

Der Fonds bot Hilfen als Ausgleich und zur Milderung der Folgen der Heimerziehung, unter denen die Betroffenen heute noch leiden.
Meldungen zur Berücksichtigung durch den Fonds waren bis 30. September 2014 möglich.

Die Anlauf- und Beratungsstelle MV war zuständig für alle Betroffenen mit aktuellem Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern und für Betroffene aus den alten Bundesländern und dem Ausland, wenn die einweisende Behörde ihren Sitz im Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern hatte.




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Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern