Berücksichtigt werden konnten für Vereinbarungen von Leistungen des Fonds Heimerziehung Betroffene, die sich bis 30. September 2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen für den Fonds Heimerziehung angemeldet hatten. Anmeldeschluss war der 30. September 2014. Der Fonds und die Anlauf- und Beratungsstelle wurden zum 31. Dezember 2018 geschlossen. Meldungen für den Fonds sind nicht mehr möglich.
Weiterhin möglich bleiben Beratung, Gespräch und Unterstützung bei der Schicksalsklärung. Ratsuchende Betroffene können sich an die Bürgerberatung bei der Landesbeauftragten wenden
Tel. 0385 / 734 006
Mail: post{at}lamv.mv-regierung.de