Berufliche Rehabilitierung

Berufliche Rehabilitierung

Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden. 
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ermöglicht allerdings keine Rehabilitierungen für aus politischen Gründen entgangene Karrierechancen. 

Nach beruflicher Rehabilitierung können mit dem Rehabilitierungsbescheid beim Rententräger ein sozialer Ausgleich in der Rente, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe Ausgleichsleistungen in schwieriger wirtschaftlicher Lage, aber auch Förderung bei Weiterbildung und Fortbildung beantragt werden. Anspruchsvoraussetzung für Ausgleichsleistungen ist eine entweder bis 2. Oktober 1990 andauernde oder mehr als dreijährige Verfolgungszeit. 

Wer die Ausgleichsleistungen oder Förderung bei Weiterbildung und Fortbildung in Anspruch nehmen möchte, kann zur Beschleunigung eine vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung beantragen. Es wird empfohlen, zeitgleich mit dem Antrag auf Berufliche Rehabilitierung auch den Antrag auf Ausgleichsleistungen zu stellen. Da ein Formular nicht zur Verfügung steht, sollte der Antrag zunächst formlos beim örtlichen Sozialamt gestellt werden als: Antrag auf Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz.

Wer als Schüler aufgrund politischer Verfolgung seine vorberufliche Ausbildung nicht beenden konnte, keinen Abschluss erhalten hat bzw. nicht zu weiterführenden Bildungsgängen zugelassen wurde, kann nach beruflicher Rehabilitierung und der Zuerkennung des Status als Verfolgter Schüler eine Förderung bei Weiterbildung und Fortbildung beantragen. Seit einer Gesetzesänderung im November 2019 können auch Verfolgte Schüler Ausgleichsleistungen beantragen.

Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die Beantragung der beruflichen Rehabilitierung für Personen, deren Verfolgung auf dem Territorium der ehemaligen drei Nordbezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin stattgefunden hat, ist das Referat III im Justizministerium MV.



Kontakt

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin

Bürgerberatung und Rehabilitierung
Charlotte Ortmann

Tel.: 0385 734006
e-mail: c.ortmann@lamv.mv-regierung.de