Grundlage für den Auftrag, die Aufgaben und die Wahl des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur im Landesparlament ist das Aufarbeitungsbeauftragtengesetz. Das vom Landtag am 23. Januar 2019 beschlossene Gesetz wurde am 18. Februar 2019 ausgefertigt und trat mit Verkündung am 28. Februar 2019 in Kraft. Zuletzt geändert wurde das Gesetz durch das Erste Gesetz zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes. Das vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 14. Dezember 2023 beschlossene Erste Änderungsgesetz wurde am 18. Dezember 2023 ausgefertigt undt trat mit Verkündung am 30. Dezember 2023 in Kraft.
Aus dem Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - AufarbBG M-V vom 18. Februar 2019, neu gefasst durch Gesetz vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 932):
§ 2
Aufgaben der beauftragten Person
Die beauftragte Person hat die Aufgabe,
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Landesbeauftragter
Burkhard Bley
Tel.: 0385 734006
e-mail: b.bley@lamv.mv-regierung.de