Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Rechtsstaatswidrige Verwaltungsakte und Maßnahmen der DDR-Staatsorgane können durch eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aufgehoben bzw. festgestellt werden, beispielsweise Zwangsaussiedlungen und Enteignungen.

Der Antrag wird an die Rehabilitierungsbehörde des Bundeslandes gestellt, auf dessen Gebiet die zu rehabilitierende Maßnahme stattgefunden hat.

Mögliche Folgeansprüche sind die Beschädigtenversorgung zum Ausgleich von Gesundheitsschäden, Leistungen für Hinterbliebene, Rückgabe oder Entschädigung von Vermögenswerten und auch Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz.

Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen können eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und damit verbunden eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro beantragen.

Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die Beantragung der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung für Personen, deren Verfolgung auf dem Territorium der ehemaligen drei Nordbezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin stattgefunden hat, ist das Referat III im Justizministerium MV.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Gesetze

Informationen

Antragsformulare

Weitere Formulare für die Anträge auf Kapitalentschädigung, Nachzahlung der Kapitalentschädigung, Opferrente, Anerkennung von Rentenersatzzeiten, Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen aus früherem Strafverfahren finden Sie unter Anträgen im Downloadbereich.


Kontakt

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin

Bürgerberatung und Rehabilitierung
Charlotte Ortmann

Tel.: 0385 734006
e-mail: c.ortmann@lamv.mv-regierung.de