Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Bildungseinrichtungen und Institutionen der politischen Bildungsarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Überwiegend im Ausland tätige Einrichtungen können nicht gefördert werden.
- Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse) gefördert werden.
- Der Träger des Projektes muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.
- Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Landesbeauftragten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Sollten Sie vor der Beantragung eines Projektes Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Behörde des Landesbeauftragten nach Möglichkeit zur Verfügung.