Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Bildungseinrichtungen und Institutionen der politischen Bildungsarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

  • Überwiegend im Ausland tätige Einrichtungen können nicht gefördert werden.
  • Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse) gefördert werden.
  • Der Träger des Projektes muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.
  • Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Landesbeauftragten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Sollten Sie vor der Beantragung eines Projektes Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Behörde des Landesbeauftragten nach Möglichkeit zur Verfügung.

Demokratiebus

demokratiebus
Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin

Landesbeauftragter
Burkhard Bley

Tel.: 0385 734006
e-mail: b.bley@lamv.mv-regierung.de