Der Bund und die neuen Länder erkennen an, dass Kindern und Jugendlichen in Heimen der DDR Leid und Unrecht zugefügt worden ist und stellten daher bis zu 364 Millionen Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ als freiwillige Leistung zur Verfügung.
Die Angebote des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ richteten sich unabhängig von der Trägerschaft der Heimeinrichtung an ehemalige DDR-Heimkinder, die in den Jahren 1949 bis 1990 in einem Heim der Jugendhilfe oder einem Dauerheim für Säuglinge und Kleinkinder untergebracht waren.
Finanzielle Hilfen konnten den Betroffenen gewährt werden, denen Unrecht und Leid während ihrer Heimunterbringung zugefügt wurde, soweit während der Fondslaufzeit noch Folgeschäden bestanden und diese nicht über die bestehenden sozialen Versorgungssysteme abgedeckt werden konnten.
Ausgleichszahlungen wurden gewährt, soweit für erbrachte Arbeitsleistungen während des Heimaufenthalts keine Beiträge in die Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden oder geleistete Beiträge durch die Rentenversicherung nicht anerkannt wurden und es deshalb zu einer Minderung von Rentenansprüchen kommt.
Die Glaubhaftmachung innerhalb des Beratungsgesprächs ersetzte fehlende Nachweise.
Unterstützt wurde in der Beratung unter anderem die Aufarbeitung der eigenen Biografie z.B. durch Recherchen nach den Jugendhilfeakten.
Anmeldeschluss für Betroffene war der 30. September 2014. Für gemeldete Betroffene konnten in Beratungsgesprächen bis Ende 2017 Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ vereinbart werden. Der Fonds endete am 31.12.2018.
Sämtliche Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung Ost“ waren bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) nicht als Einkommen und auch nicht als Vermögen anzurechnen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage sowie bei der Wissensdatenbank der Agentur für Arbeit.