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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei der einstimmigen Verabschiedung der verbesserten Rehabilitierungsregelungen für Betroffene von SED-Unrecht. Foto: Deutscher Bundestag


Wichtiges Zeichen an Betroffene von SED-Unrecht

Landesbeauftragter für MV Burkhard Bley würdigt Beschlüsse des Bundestags zu Rehabilitierung und für Doping-Betroffene


Der Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley würdigte die am 30. Januar 2025 vom Bundestag einstimmig verabschiedeten verbesserten rechtlichen Regelungen für Betroffene von SED-Unrecht, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten sowie die Entschließung für die Betroffenen von Zwangsdoping.

 

„Für Betroffene von SED-Unrecht ist das gestern im Bundestag verabschiedete Gesetzespaket ein ganz wichtiges Zeichen im Jahr 35 der deutschen Einheit. Die Betroffenen haben zur Einheit Deutschlands in Recht und Freiheit beigetragen mit ihrem Widerstand. Dabei haben sie Repressionen erlitten, unter deren Folgen sie heute noch leiden. Nun werden Leistungen erhöht und dynamisiert und Zugänge erleichtert. Die Besondere Zuwendung wird zu einer echten Ehrenpension, weil sie nicht mehr nur nach Bedürftigkeit gewährt wird. Das Schicksal der Zwangsausgesiedelten wird mit einer Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro anerkannt. Geregelt wurde das Zweitantragsrecht bei der strafrechtlichen Rehabilitierung. Das ist wichtig für Betroffene von Einweisungen zur Umerziehung in Spezialheimen wie Jugendwerkhöfen, deren Anträge bis 2019 abgelehnt wurden. Eine deutliche Vereinfachung und Entbürokratisierung erwarte ich auch bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden“, sagte Burkhard Bley, Landesbeauftragter für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

 

„Bitter ist für die DDR-Sportgeschädigten, denen seit März durch das Bundesverwaltungsgericht der Weg zu Anerkennung und Milderung der Folgen versperrt wurde, dass für sie heute noch kein Ausgleich geregelt wurde. Die Entschließung des Bundestags lässt hoffen, dass wir zeitnah eine dauerhafte Lösung für die Betroffenen von Zwangsdoping erreichen können. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so Bley.

 

„Die Bürgerberatung beim Landesbeauftragten für MV steht den Betroffenen als einzige professionelle Beratungsstelle des Landes zu Rehabilitierungsfragen selbstverständlich auch schon vor Inkrafttreten der Regelungen zur Jahresmitte zur Verfügung“, betonte der Landesbeauftragte für MV.

 

 

Hintergrund

Das mit Wirkung zum 1. Juli 2025 beschlossene Gesetzespaket umfasst die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds sowie die Erhöhung der sogenannten Opferrente auf 400 Euro bei fortlaufender Dynamisierung in den Folgejahren. Durch die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung wird die Besondere Zuwendung unabhängig vom Einkommen zu einer Ehrenpension weiterentwickelt. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt künftig auch für die Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge.

 

Erhöht und dynamisiert werden auch die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und Verfolgte Schüler auf einheitlich 291 Euro, allerdings weiterhin nur bei Bedürftigkeit. Eine Absenkung der Leistung bei Renteneintritt entfällt künftig. Erleichtert wird der Zugang zu den Ausgleichsleistungen durch die Senkung der anerkannten Verfolgungszeit von 3 auf 2 Jahre und weil künftig das Einkommen der Partner nicht mehr berücksichtigt wird.

 

Durch ein Zweitantragsrecht in der strafrechtlichen Rehabilitierung wird Betroffenen, deren Antrag abgelehnt wurde, ein erneuter Antrag aufgrund einer verbesserten Rechtslage erleichtert.

 

Betroffene von Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro.

 

Auf der Grundlage einer kriterienbasierten Vermutungsregelung soll der Zugang zu Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts nach Sozialgesetzbuch XIV aufgrund verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden vereinfacht und verbessert werden.

 

 

Weitere Informationen

finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags hier.

 

Den gestern beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Die gestern beschlossene Entschließung „Die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkennen und besser unterstützen“ finden Sie hier.

 

Einen Beitrag des NDR finden Sie hier: Beschluss des Bundestages: SED-Opferrente wird angepasst

 

Einen Beitrag von dpa finden Sie hier: Landesbeauftragter würdigt Reform für SED-Opfer

 

Einen Beitrag von epd finden Sie hier: DDR-Unrecht: Landesbeauftragter MV würdigt Bundestagsbeschlüsse

 

 

 

Weitere Pressemitteilungen und Presseberichte

 

Pressemitteilung der SED-Opferbeauftragten: Zupke: „Der Bundestag stellt die Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur auf ein neues Fundament“

 

SED-Opferbeauftragte zum Entschließungsantrag DDR-Zwangsdoping

 

Pressemitteilung des Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

 

Pressemitteilung der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur

 

Pressemitteilung der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

 

Pressemitteilung des Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

 

ZDF: Zwangsaussiedlung in der DDR: Zeitzeugin: „Man hat uns die Würde genommen“

 

MDR: SED-Opfer erhalten höhere Entschädigungszahlungen

 

Deutsche Welle: DDR-Unrecht: Mehr Geld für Opfer

 



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