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Arzneimittel, die Sportlerinnen und Sportlern in der DDR als „unterstützende Mittel“ verabreicht wurden. Foto: Bley/LAMV


Zwangsdoping ist rechtsstaatswidriger Willkürakt

Rehabilitierung für DDR-Doping-Opfer / Beratung bei Landesbeauftragten


PRESSEMITTEILUNG

Schwerin, 14. Januar 2021


Zwangsdoping ist rechtsstaatswidriger Willkürakt

Rehabilitierung für DDR-Doping-Opfer / Beratung bei Landesbeauftragten


Die Verabreichung von Dopingmitteln an eine ehemalige Sportlerin in der DDR mit fortwirkenden gesundheitlichen Folgen wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald als rechtsstaatswidrig anerkannt und ihr somit eine Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zugesprochen. Die von der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur langjährig betreute Betroffene kann auf Grundlage des Rehabilitierungsbescheids nun beim Versorgungsamt einen Ausgleich für ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Der Beschluss vom 28.12.2020 (AZ: 5 A 917/19 HGW) ist noch nicht rechtskräftig.


Die Landesbeauftragte Anne Drescher begrüßte den Beschluss: „Das Verwaltungsgericht hat deutlich begründet, dass es sich beim Zwangsdoping gegenüber der Betroffenen um einen rechtsstaatswidrigen Willkürakt handelt. Die Entscheidung zeigt einen möglichen Weg für in der DDR sportgeschädigte Betroffene zu einer nachhaltigen Versorgung. Für die komplizierten und langwierigen Verfahren ist eine kompetente Betreuung durch die Landesbeauftragtenbehörden der jeweiligen Länder unbedingt zu empfehlen: insbesondere wegen der Nachweise, Begründungen und der vorzubereitenden Begutachtungen. Fehler bei der Antragstellung lassen sich oft nicht mehr korrigieren.“


Anträge nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz können ohne Einhaltung von Antragsfristen gestellt werden. Zuständig ist die Rehabilitierungsbehörde des Bundeslandes, auf dessen Gebiet die zu rehabilitierende Maßnahme stattgefunden hat. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Rehabilitierungsbehörde das Justizministerium.


 

Unterstützung erhalten Sie hier:

Adressen der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur


Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB)

Franz-Jacob-Str. 4 B | 10369 Berlin

Telefon: (030) 24 07 92 - 0

Telefax: (030) 24 07 92 - 99

Mail: info{at}aufarbeitung-berlin.de

Internet: www.berlin.de/aufarbeitung


Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur Hegelallee 3 | 14467 Potsdam

Tel.: 0331 23 72 92 - 21

Fax: 0331 23 72 92 - 29

Mail: aufarbeitung{at}lakd.brandenburg.de

Internet: www.aufarbeitung.brandenburg.de


Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin

Tel.: 0385 734006

Fax: 0385 734007

Mail: post{at}lamv.mv-regierung.de

Internet: www.landesbeauftragter.de


Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Devrientstraße 1 | 01067 Dresden

Tel.: 0351.493-3703

Fax: 0351.451031-3709

Mail: lasd{at}slt.sachsen.de

Internet: https://lasd.landtag.sachsen.de/de/index.cshtml


Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Schleinufer 12 | 39104 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 60-15 01

Fax: 03 91 / 5 60-15 20

Mail: info{at}lza.lt.sachsen-anhalt.de

Internet: https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de


Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Jürgen-Fuchs-Straße 1 | 99096 Erfurt

Tel.: 0361 573114950

Fax.: 0361 57 3114-952

Mail: info{at}thla.thueringen.de

Internet: www.thla.thueringen.de



Die Pressemitteilung der Landesbeauftragten zum Download finden Sie hier.


 

 



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