Am 4. November 1992 trat nach langen Beratungen das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (StrRehaG) in Kraft. Dem StrRehaG folgten im Jahre 1994 flankierend das Verwaltungsrechtliche sowie das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. Rund 30 Jahre sind seit Einführung des ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vergangen.
Die letzte wichtige Novellierung der Rechtslage hat der Gesetzgeber unter anderem mit dem Wegfall sämtlicher Antragsfristen Ende 2019 eingeführt. Was ist erreicht worden? Welche Fragen sind offen? Wo besteht noch dringender Verbesserungsbedarf?
Zum Ausklang findet im Anschluss an die Veranstaltung ein kleiner Empfang statt.
Programm
Begrüßung
- Dr. Anna Kaminsky | Direktorin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Grußwort
- Katrin Budde, MdB | Vorsitzende des Ausschusses Kultur und Medien
Einführung
- Philipp Mützel | Verlag C.H. Beck, München
Podium
- Anne Drescher | Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
- Evelyn Zupke | Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag
- Dieter Dombrowski | Bundesvorsitzender UOKG
- Hansgeorg Bräutigam | Vorsitzender Richter am Berliner Landgericht A.D.
Moderation
- Sven Felix Kellerhoff | WELT
Podiumsdiskussion
Montag, 28. November 2022, 18.00 Uhr
Bundesstiftung Aufarbeitung, Kronenstraße 5, 10117 Berlin
Veranstalter
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Livestream
Die Veranstaltung wird live über den YouTube-Kanal der Bundesstiftung gestreamt.
Die Einladungskarte zum Download finden Sie hier.