Mit seinem Beschluss vom 23.11.2018 macht der Bundesrat den Weg frei für die am 18.10.2018 vom Bundstag beschlossene Aufstockung der Hilfen für Dopingopfer von 10,5 auf 13,65 Millionen Euro sowie die Verlängerung der Antragsfrist für das Dopingopfer-Hilfegesetz zum 31.12.2019.
Eine Meldung der Nachrichtenagentur afp finden Sie hier.