Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Presse bei der Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeiten von Politikern den Stellungnahmen des Pressesprechers der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen darf.
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