Presse


Hilfe für Betroffene von kontaminierter Anti-D-Prophylaxe

Pressemitteilung der Konferenz der Landesbeauftragten zur Antragsfrist 30. Juni 2020


PRESSEMITTEILUNG
29. April 2020

Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und
der Folgen der kommunistischen Diktatur


Die Landesbeauftragten informieren:
Verbesserung des Gesetzes über die Hilfe für Betroffene von
kontaminierter Anti-D-Prophylaxe in der DDR 1978/1979


Aus der Konferenz:
Die Landesbeauftragten begrüßen, dass Frauen, die durch die mit Hepatitis C kontaminierte
Anti-D Prophylaxe erkrankt sind und schwer an ihrer Infektion und deren Folgen
tragen, nun langfristig besser unterstützt werden. Die Betroffenen sind als junge
Mütter in der DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden und dabei Opfer einer
Straftat durch staatliche Stellen geworden, die in der DDR vertuscht und verschwiegen
wurde. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung soll den Betroffenen nun besser
geholfen werden.

Betroffene Frauen, deren Viruslast sich aufgrund des medizinischen
Fortschritts verringert hatte, deren Sekundärschädigungen jedoch weiter fortbestehen,
behalten durch die Einführung einer Bestandsschutzregelung ab 1.1.2020 ihre monatliche
Rente. Zudem erhalten auch alle betroffenen Frauen, denen ab 2014 die Rente
herabgesetzt oder entzogen wurde, auf Antrag erneut eine Rente in der Höhe, die dem
Grad der Schädigung vor der Neufestsetzung entspricht.


Zum Jahresbeginn 2020 trat eine Novellierung des Anti-D-Hilfegesetzes in Kraft, das
eine Verbesserung der materiellen Situation der geschädigten Frauen beabsichtigt.
Wer in der DDR 1978/1979 nach der Geburt des ersten Kindes die Anti-D-Immunprophylaxe
benötigte und durch eine der in Halle (Saale) hergestellten Chargen
mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurde, hat aus humanitären und sozialen Gründen
Anspruch auf finanzielle Hilfen.

Berechtigte, die den Antrag beim Versorgungsamt bis zum 30. Juni 2020 stellen, haben
rückwirkend einen Anspruch auf die Leistungen ab dem 1. Januar 2020.
Betroffenen wird empfohlen, sich zur Unterstützung bei der Antragstellung und Begleitung
bei der persönlichen Aufarbeitung an die Aufarbeitungsbeauftragten in den Ländern
zu wenden.

Hintergrund:
Anfang der 70er Jahre wurde in der DDR die Anti-D-Prophylaxe eingeführt.
Das verwendete Anti-D-Immunglobulin wurde aus Blutplasma hergestellt. Im
Frühjahr 1978 bestand der Verdacht, dass einige Spender an einer Hepatitis erkrankt
waren. Dennoch wurde das kontaminierte Blutplasma verwendet. Infolgedessen erkrankten
fast 7.000 Frauen (teilweise auch deren Kinder und Angehörige), die eine
Anti-D-Prophylaxe erhalten hatten, an Hepatitis C. Auf Veranlassung der Gesundheitsbehörden
wurden die erkrankten Frauen von ihren Säuglingen getrennt und auf Isolierstationen
wochenlang in Quarantäne gesetzt.

1979 fand in Halle ein Geheimprozess statt, die Angeklagten wurden verurteilt, die
verantwortliche politische Spitze blieb unbehelligt.
Betroffene und Öffentlichkeit waren nicht beteiligt und konnten keine Nebenklage erheben. Die medizinisch
indizierte Absicht, der Unverträglichkeit der Rhesusgruppen zwischen Mutter und Säugling
entgegenzuwirken, bezahlen die Frauen mit dem hohen Preis ihrer Gesundheit. Lebenslang sind die
Frauen durch die schweren Folgen ihrer Erkrankung gezeichnet.

Literaturhinweis:
Florian Steger u.a.: Vertuschter Skandal. Die kontaminierte Anti-D-Prophylaxe in der DDR 1978/79
und ihre Folgen. Studienreihe der Landesbeauftragten, hg. von der Beauftragten des Landes Sachsen-
Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Sonderband, Halle 2017.

Weitere Informationen (Vorab-Ankündigung):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/hepatitis-c-opfer.html
Anlage: Anti-D-Hilfegesetz mit dem neu eingefügten § 7a zum Bestandsschutz


Nachfragen zum Beratungsangebot:

Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB)
Franz-Jacob-Str. 4 B | 10369 Berlin
Telefon: (030) 24 07 92 - 0
Telefax: (030) 24 07 92 - 99
Mail: info{at}aufarbeitung-berlin.de
Internet: www.berlin.de/aufarbeitung

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur
Hegelallee 3 | 14467 Potsdam
Tel.: 0331 23 72 92 - 21
Fax: 0331 23 72 92 - 29
Mail: aufarbeitung{at}lakd.brandenburg.de
Internet: www.aufarbeitung.brandenburg.de

Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 734006
Fax: 0385 734007
Mail: post{at}lamv.mv-regierung.de
Internet: www.landesbeauftragter.de

Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Unterer Kreuzweg 1 | 01097 Dresden
Tel.: 0351.493-3703
Fax: 0351.451031-3709
Mail: lasd{at}slt.sachsen.de
Internet: www.lasd.landtag.sachsen.de

Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12 | 39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
Mail: info{at}lza.lt.sachsen-anhalt.de
Internet: https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de

Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Jürgen-Fuchs-Straße 1 | 99096 Erfurt
Tel.: 0361 573114950
Fax.: 0361 57 3114-952
Mail: info{at}thla.thueringen.de
Internet: www.thla.thueringen.de


Presse-Kontakt:
Anne Drescher, Landesbeauftragte
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 – 734006
Fax: 0385 – 734007
E-Mail: post@lamv.mv-regierung.de
Internet: www.landesbeauftragter.de

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.
Die Anlage Anti-D-Hilfegesetz mit dem neu eingefügten § 7a zum Bestandsschutz zum Download finden Sie hier.





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