Über die Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen informiert eine Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Januar 2017:
Drese: Stiftung für Opfer stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der DDR hat Arbeit aufgenommen
Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, stehen seit dem 1. Januar 2017 Unterstützungsleistungen aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zur Verfügung. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. Die Stiftung ist in Mecklenburg-Vorpommern bei der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anne Drescher, angesiedelt.
„Ich möchte alle Betroffenen, die häufig noch heute unter den Folgen leiden, ermuntern, Mittel aus der neu eingerichteten Hilfeeinrichtung zu beantragen“, betonte Ministerin Drese heute in Schwerin. „So können Geschädigte Unterstützungsleistungen durch eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Wer sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass dafür Beiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.“
Ministerin Drese: „Natürlich können wir begangenes Unrecht damit nicht ungeschehen machen. Wir möchten aber das den Betroffenen widerfahrene Leid öffentlich anerkennen und einen Beitrag dazu leisten, finanzielle Benachteiligungen auszugleichen.“
Nach Auskunft von Anne Drescher sind in Mecklenburg-Vorpommern nach derzeitiger Schätzung etwa 1.500 Menschen betroffen. „Alle Betroffenen mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern können sich bis Ende 2019 persönlich, telefonisch oder per Brief bzw. E-Mail an unsere dafür eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle wenden.“
Hintergrund:
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ besteht für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021. Sie beruht auf einer Vereinbarung der Arbeits- und Sozialminister aus Bund und Ländern vom 1. Dezember 2016. Das Hilfesystem soll in Ergänzung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme die Betroffenen bei der Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen unterstützen. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.
Kontakt:
Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
bei der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in MV,
Bleicherufer 7, 19053 Schwerin,
Telefon 0385-551 56 901, Fax 0385-734 007,
Mail: stiftung{at}lstu.mv-regierung.de,
Internet: www.landesbeauftragter.de.
Informationen über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sind unter
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
abrufbar.
Allgemeine Fragen rund um die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
können beim bundesweiten Info-Telefon unter der
Telefonnummer 0800 221 221 8
kostenfrei gestellt werden.