Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. informiert auf ihrem Internetangebot über die am 29. November 2019 in Kraft getretenen Änderungen im Rehabilitierungsrecht. Anträge auf Rehabilitierung können nach der Rechtsänderung nun ohne Zeitdruck gestellt werden, da die Antragsfristen aufgehoben wurden.
Einzelheiten über die Gesetzesänderung finden Sie hier.