Am Gedenkstein vor der Villa Blanck in Malchow erinnert der Freundeskreis der ehemaligen Häftlinge und Angehörigen der Toten am Freitag, 7. Juli 2017 um 11.45 Uhr an die jugendlichen Opfer der „Malchower Werwolftragödie“.
Am Samstag, 8. Juli 2017 um 10.00 Uhr gedenken der Malchower Freundeskreis und die Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen am Gedenkstein vor der ehemaligen Dienststelle des sowjetischen Geheimdienstes NKWD an die zahlreichen Menschen, die in diesem Gebäude gefoltert wurden. Zwei 16jährige nahmen sich dort das Leben.
Ebenfalls am Samstag, 8. Juli 2017 um 11.30 Uhr weiht der Malchower Freundeskreis eine wiederhergestellte Grabstelle ein. Der unschuldig mit 16 Jahren verurteilte Karl-Friedrich Wendt litt im Speziallager Sachsenhausen und nach dessen Auflösung weiter in der DDR-Strafanstalt Untermaßfeld, wo er am 1.6.1950 starb. Neben dem Bürgermeister der Stadt Penzlin, Sven Flechner, Dieter Dombrowski, Vorsitzender der UOKG und Joachim Krüger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen wird die Landesbeauftragte für MV für die Stasi-Unterlagen Anne Drescher sprechen.
Das Begräbnis für Karl-Friedrich Wendt am 5. Juni 1950 auf dem Friedhof von Penzlin wurde zu einer Demonstration gegen das Unrecht in der DDR. Verstorbene Gefangene sollten aufgrund dieses Vorfalls nicht mehr von ihren Angehörigen, sondern sofort am Gefängnisort bestattet werden. Der Ort wurde den Angehörigen nicht mitgeteilt. Die Wiederherstellung der Grabstelle von Karl-Friedrich Wendt als Gedenkort für alle jugendlichen Penzliner Opfer wurde von der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen finanziell unterstützt.
1945 und 1946 wurden junge Menschen aus Malchow im Alter von 13 bis 20 Jahren durch die sowjetische Besatzungsmacht verfolgt. Mit dem Vorwurf der Tätigkeit für die angebliche nationalsozialistische Sabotageorganisation Werwolf wurden die Jugendlichen verhaftet und unter Folter zu Geständnissen erpresst. Durch Sowjetische Militärtribunale in Waren und Güstrow wurden sie zu Haftstrafen von 10 bis 25 Jahren verurteilt. Einige wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Nach der Verurteilung wurden die Jungen und Mädchen meist im Speziallager Nr. 7 des NKWD, dem ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert. Die Häftlinge litten an Krankheiten, Hunger oder Kälte. Sehr viele überlebten die unmenschlichen Bedingungen nicht. Auch nach Gründung der DDR und der Auflösung der Speziallager wurden nicht alle Inhaftierten nach Hause entlassen, sondern in Gefängnissen und Lagern weiter gefangen gehalten. Die meisten Jugendlichen haben fünf bis sechs Jahre Lagerhaft erlitten, einige wurden erst 1954 nach über acht Jahren entlassen.
Neben den Verhaftungen in Malchow ist die Verfolgung von Jugendlichen aus Buchholz, Bützow, Dömitz, Güstrow, Laage, Loitz, Parchim, Penzlin, Reinshagen, Schönberg und Schwaan bekannt geworden.
Gedenkveranstaltungen
Freitag, 7. Juli 2017, 11:45 Uhr
Gedenkstein vor der Villa Blanck, Gartenstraße 19, 17213 Malchow
Samstag, 8. Juli 2017, 10:00
Gedenkstein, Kietzstr. 10, 17192 Waren/Müritz
Samstag, 8. Juli 2017, 11:30
Friedhof, Neubrandenburger Chaussee/Beyerplatz, 17217 Penzlin